Bei Größeren Ereignissen kann es zur einer größeren Anzahl von Verletzen oder Erkrankten (MANV) kommen. Dies führt dazu, dass die im Rahmen des Rettungsdienstes vorgehalten Transportkapazitäten nicht ausreichen, obwohl diese regel- und gesetzeskonform geplant wurden. Daraus ergibt sich eine Situation, bei der es notwendig wird, über die übliche überörtliche Hilfe des Rettungsdienstes hinaus, aus anderen Gebietskörperschaften geordnet und strukturiert geeignete Rettungsmittel heranzuführen. Zu diesem Zweck ist der »Patiententransport-Zug 10 NRW« (PT-Z 10 NRW) konzipiert worden, dessen grundsätzliche Aufgabe es ist, die erforderlichen Transportkapazitäten für zehn Patienten unterschiedlicher Sichtungskategorien bereit zu stellen.
Der PT-Z 10 NRW kann mindestens zehn Patienten, davon acht liegend und zwei sitzend, in geeignete Behandlungseinrichtungen (Krankenhäuser) befördern. Dabei wird davon ausgegangen, dass bei zwei der vier eingesetzten KTW eine Belegung mit zwei Patienten erfolgt. Zwei der liegend beförderten Patienten können während des Transportes durch einen mitfahrenden Notarzt versorgt werden.